Verkaufsverbot Juul - Deutschland Verboten

Das Düsseldorfer Landgericht hat den Verkauf für die Pods der JUUL in Deutschland verboten. Die Entscheidung kommt zu einer Zeit, in der gerade weltweit über die Gefahren von E-Zigaretten diskutiert wird. Doch was sind die Hintergründe?



Einstweilige Verfügungen gegen JUUL

Auf der InterTabac, der weltweit größten Fachmesse für Tabakwaren, wollte Markus Kramer, der Geschaftsführer von JUUL Labs in Deutschland, die E-Zigarette mit den sogenannten Pods, den Kartuschen mit Liquids, groß inszenieren. Doch es kam anders. Kurz vor der Eröffnung erhielt das Unternehmen vom Gericht zwei einstweilige Verfügungen. Beantragt hatte dies das Konkurrenzunternehmen Niko Liquids.

Niko Liquids hatte JUUL beschuldigt, die Kunden zu täuschen und auf unfairen Wettbewerb zu setzen. Der auf den Pods angegebene Nikotingehalt stimme nicht mit dem tatsächlichen, niedrigeren Nikotingehalt überein. Tatsächlich wich dieser laut mehreren Proben von der Kennzeichnung ab. Laut JUUL sei dies jedoch bewusst als Puffer gedacht, damit die Dampfer nicht zu viel Nikotin zu sich nähmen. Niko Liquids hingegen ist sich sicher, dass JUUL am Nikotin sparen wollte, denn dies ist der teuerste Inhaltsstoff in einem Liquid. JUUL hatte neue Produkte auf den Markt gebracht, auf denen die Nikotinangaben berichtigt worden seien, alte Restbestände würden aber immer noch vertrieben werden.

Der zweite Vorwurf, der letztendlich auch zum Verkaufsstopp führte, bezieht sich auf die mangelnde Kennzeichnung der Pods. Auf allen elektrischen sowie elektronischen Geräten muss in der Europäischen Union das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne aufgedruckt sein, das besagt, dass diese Produkte nicht in den normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Diese Kennzeichnung bei Elektroschrott ist jedoch essentiell, um Kunststoffe von Metallen und anderen Stoffen trennen zu können. Gerade zu Zeiten, in denen klar wird, wie wichtig Recycling für den Umweltschutz ist, ist die mangelnde Angabe natürlich ein Vergehen.

Juul Verkaufsverbot -Pods Verboten - Mülltrennung

Während Niko Liquids die falsche Nikotinkonzentration schon vor einiger Zeit bemängelte und JUUL Labs noch die Zeit hatte, neue Pods auf den Markt zu bringen, war die Beanstandung über die fehlende Mülltonne erst kürzlich geschehen, sodass JUUL keine Zeit mehr hat, diese Neuerung aufzudrucken und so die Anforderung des Gerichts zu erfüllen. 



JUUL will sich wehren

Sollte JUUL die Lieferungen an die Händler nicht unverzüglich unterbrechen, drohen Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Die Entscheidungen des Gerichts möchte das Unternehmen allerdings anfechten, erklärte ein Sprecher. Um seine Marktmacht zu sichern, könnte JUUL diese Gelder auch in Kauf nehmen, da sonst wochenlange Engpässe an Pods drohen dürften. Juul selbst darf diese Kartuschen nun vorübergehend nicht mehr an den Handel verkaufen. Die bereits im Handel und damit erhältlichen Produkte dürfen jedoch weiter verkauft werden.

Das Unternehmen JUUL ist sich sicher, dass hinter den Vorwürfen des Konkurrenten Strategie steckt, um dem Unternehmen zu schaden. Eine schriftliche Erklärung wurde abgegeben: "In den letzten sechs Wochen wurde Juul Labs von einem deutschen Wettbewerber mit rechtlichen Schritten angesprochen, die offensichtlich mit den Verkaufsplänen ihres Unternehmens an uns zusammenhängen.”

Juul Labs hält diese Bedrohungen für unangemessen und unverhältnismäßig und wird den Anforderungen nicht nachgeben.

Mit einem Marktanteil von über 70 Prozent ist JUUL in den USA Marktführer und gerade bei jungen Menschen sehr beliebt. Ende letzte Jahres hat die JUUL auch den Deutschen Markt erobert und schnell Anhänger gewonnen.

Die E-Zigaretten von JUUL dürfen weiterhin verkauft werden, lediglich die Kartuschen (Pods) wurden verboten. Jedoch benötigt die E-Zigarette von JUUL für die Verwendung einen Pod. Wie es also weitergeht, bleibt spannend. Wir halten euch in diesem Blogbeitrag mit Updates auf dem Laufenden.



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