Faust mit Verdampfer - Gericht entscheidet gegen DKFZ für iSmokeSmart und alle Dampfer!

In München wurde ein Gerichtsurteil gefällt, das für Dampfer in Deutschland in Zukunft noch von großer Bedeutung sein könnte. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hatte vor Gericht eine Unterlassungsklage gegen das Münchener e-Zigaretten Unternehmen iSmokeSmart eingereicht.

Hintergrund der Klage vom DKFZ gegen den Dampfer Shop war folgender:

iSmokeSmart hatte in Werbemitteln, zwei absolut korrekte Zitate von Frau Dr. Martina Pötschke-Langer, die für das DKFZ tätig ist, verwendet.

Hier die wörtlichen Zitate:

„gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar.“

„Es wird [bei der e-Zigarette] kein Tabak verbrannt. Es ist in dem Dampf von e-Zigaretten weder Teer, Kohlenmonoxid oder auch zahlreiche andere Kanzerogene enthalten, die aus dem Rauch einer herkömmlichen Zigarette ja dieses hochgefährliche Giftgemisch machen.“

(Quelle: Dr. Martina Pötschke-Langer (DKFZ), Deutschlandradio Kultur, Radiofeuilleton Wissenschaft und Technik, 22.01.2012 um 11:05 Uhr)

Vor etwa einem Jahr hatte das Deutsche Krebsforschungszentrum mit Sitz in Heidelberg dann versucht dem e-Zigaretten Unternehmen über das Markenrecht die Nennung der Marke (DKFZ) und des Namens (Dr. Martina Pötschke-Langer) gerichtlich verbieten zu lassen. Dieser eingeschlagene Umweg über das Markenrecht war nötig, da iSmokeSmart die Aussage korrekt zitiert hatte, und so ein Verbot aufgrund des Zitatrechts unmöglich war.

Anliegen des DKFZ war es, dass die Marke und der Name nicht in Zusammenhang mit Werbematerialien für e-Zigaretten gebracht werden dürfen.

Die Klage wurde vom Landgericht München I am 13.10.2015 abgewiesen, was einem Sieg auf ganzer Linie für alle Dampfer in Deutschland bedeutet. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig aber wir gehen davon aus das sich das DKFZ die Peinlichkeit ersparen wird, auch in der nächsten Instanz kein Recht zu bekommen.

Bemerkenswert dabei ist der Kurswechsel, der vom DKFZ und Dr. Martina Pötschke-Langer über die Jahre vollzogen wurde. Früher schienen noch andere ethische Grundsätze und Ansichten zum Thema elektronische Zigaretten zu gelten.

Weitere Zitate von Dr. Martina Pötschke-Langer:

“Es ist ethisch nicht vertretbar, Konsumenten das geringere Risiko rauchloser Tabakprodukte im Vergleich zum Rauchen zu verschweigen.”

(Quelle: Seite 20, Tabakatlas Deutschland 2009, herausgegeben vom DKFZ, verantwortlich für den Inhalt: Dr. Martina Pötschke-Langer)

„Die elektrische Zigarette, im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette, ist in der Tat viel viel weniger gefährlich, das können wir mit Sicherheit sagen.“

(Quelle: „Telemed“-Beitrag vom 12.03.2012, Dr. Martina Pötschke-Langer)

Heute ist Frau Dr. P.-L. zu einem der größten Gegner der e-Zigarette geworden und das DKFZ führt einen regelrechten Feldzug gegen das Dampfen von Liquids.

Wer mehr über die Hintergründe dieser 180 Grad Meinungsänderung und den Prozess wissen möchte, kann auf dem Blog von iSmokeSmart.de mehr erfahren.

Das ganze Team von My-eLiquid gratuliert den Machern von iSmokeSmart zu diesem Urteil und das wahrscheinlich im Namen aller deutschen Dampfer!!!